1.    BEZAHLUNG

Bei Zahlungsverzug anfallende Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten bzw. branchenüblichen Verrechnungssätzen eines Inkassobüros gehen zu Lasten des Mitglieds. Weiters werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. verrechnet.

2.     KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

a)   Der erste Monat nach Abschluss des Vertrages gilt als Probezeit, innerhalb derer die Vereinbarung beiderseits schriftlich ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aufgelöst werden kann, jedoch muss die Kündigung innerhalb des Probemonats beim Vertragspartner schriftlich (siehe unten) einlangen.

b)    Bei Kündigung des Vertrages innerhalb des ersten Vertragsmonats wird dem Mitglied der erste Vertragsmonat sowie sonstige allfällige Gebühren in Rechnung gestellt und nicht erstattet. Dies gilt auch bei gesonderten Werbe- und Rabattaktionen.

c)    Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils den abgeschlossenen Zeitraum, wenn sie nicht mtl einer Frist von einem Monat zum Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes schriftlich auf- gekündigt wird.  Als termingerecht gilt das Einlangen der Kündigung beim Vertragspartner vor Beginn der Kündigungsfrist von einem Monat.

d)   Die Therme Wien Fitness behält sich vor, eine vorzeitige schriftliche Kündigung durch   das Mitgliedaus nachgewiesenem wichtigen Grund anzunehmen. In diesem Fall ist die Therme Wien Fitness berechtigt, 75% der vereinbarten restlichen Monatsbeiträge fällig zu stellen.

e)    Im Falle des Verzugs mit der Begleichung eines Monatsbeitrages von mehr als 2 Wochen ab Fälligkeit bzw. im Falle der Weitergabe der Mitgliedschaft ohne schriftlicher Zustimmung der Therme Wien Fitness, ist die Therme Wien Fitness berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermines mit sofortiger Wirkung aufzulösen und eine Konventionalstrafe im Ausmaß der gesamten noch restlichen aushaftenden Monatsraten fällig zu stellen sowie den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Therme Wien Fitness zu verweigern.

f)     Darüber hinaus ist die Therme Wien Fitness berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung sowie insbesondere gegen die Bestimmungen dieses Vertrages, vorzeitig vom Vertrag zurück- treten und 75% der restlichen Monatsbeiträge in Rechnung zu stellen. Den Anweisungen des Personals der Therme Wien ist Folge zu leisten.

3.     UNTERBRECHUNG DER MITGLIEDSCHAFT

Dem Mitglied wird die Möglichkeit eröffnet, die Inanspruchnahme der Leistungen der Therme  Wien Fitness einmalig für die Dauer von maximal 2 Wochen zu unterbrechen. Die Information einer Inanspruchnahme dieser Unterbrechungsmöglichkeit hat schriftlich an die Therme Wien Fitness zu erfolgen.

b)    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der von Therme  Wien Fitness  angebotenen Leistungen verlängert sich im Anschluss an den beendeten Vertrag um die Dauer der angezeigten Unterbrechung  (maximal 2 Wochen); nicht  jedoch im Fall der vorzeitigen Auflösung der Vereinbarung.

c)    Die monatlichen Zahlungen sind auch während der in Anspruch genommenen Unterbrechung zu leisten.

4.    HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung der Therme Wien Fitness ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

5.    DATENSCHUTZ

Informationen zum Datenschutz können dem an der Rezeption aufliegenden DSGVO-Informationsblatt entnommen werden.

6.    SONSTIGES

a)   Die Therme Wien Fitness ist verpflichtet allfällige Tariferhöhungen zu verlautbaren. Bei Verlängerung der Mitgliedschaft ohne Unterbrechung behält sich die Therme Wien Fitness jedoch das Recht vor, eine jährliche Veränderung von maximal +/- 3 % geltend zu machen.

b)    Für die betriebsbedingte Schließung von bis zu 3 Tagen wie z.B. zu Weihnachten und Neujahr wird kein Ersatz geleistet.

c)    Die Therme Wien Fitness-Mitgliedschaft ist personenbezogen, nicht teilbar, nicht übertrag- bar und kann nur mittels Dauerchip ausgeübt werden. Bei Verlust des Chips wird für die Neuausstellung eine Gebühr in Höhe von EUR 25,- verrechnet. Bei tageweiser Ausstellung eines Ersatzchips wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- verrechnet. Zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft fällt eine einmalige Bearbeitungspauschale in der Höhe von € 50,- an, welche bei Ihrem ersten Besuch vor Ort verrechnet wird.

d)   Fitnessleistungen werden mit 20% besteuert, Thermenleistungen mit 13%. Aus diesen 2 Steuersätzen können sich auch Mischsätze ergeben.

e)    Die Nutzung des Parkplatzes der Therme Wien Fitness ist dem Mitglied ausschließlich während der Dauer des Aufenthaltes in der Therme Wien Fitness gestattet.

f) Schriftstücke gelten an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse als ordnungsgemäß zugestellt.

g)    Die Einhaltung der Bestimmungen der jeweils gültigen Hausordnung gilt als vereinbart.