1. BEZAHLUNG
  1. Bei Zahlungsverzug anfallende Mahn- und Inkassospesen, insbesondere die tarifmäßigen Kosten bzw. branchenüblichen Verrechnungssätzen eines Inkassobüros gehen zu Lasten des Mitglieds. Weiters werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in der Höhe von 8% p.a. verrechnet.
  2. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (Basisjahr 2020). Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Eine Änderung der Höhe des Mitgliedsbetrages ist ungeachtet der Wertsicherungsvereinbarung jederzeit möglich.
  3. Die TWF behält sich das Recht vor eine jährliche Veränderung des vereinbarten Mitgliedspreises in Höhe von max. +/- 3 % zusätzlich zur Anpassung an den Verbraucherpreisindex, geltend zu machen.
  4. Im Falle des Verzugs mit der Begleichung eines Monatsbeitrages von mehr als 2 Wochen ab Fälligkeit, ist die TWF berechtigt dem Mitglied das Betreten der Betriebsstätte und die Nutzung der Infrastruktur mit sofortiger Wirkung, bis zur vollständigen Begleichung der geschuldeten Zahlungen, zu untersagen.
  5. Die monatlichen Zahlungen sind auch während der nicht in Anspruch genommenen Leistungen der TWF vorzunehmen.

 

  1. KÜNDIGUNG/AUFLÖSUNG DES VERTRAGES
  1. Das Vertragsverhältnis ist von jeder Vertragspartei schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Letzten eines Kalendermonats kündbar.
  2. Im Falle des Verzugs mit der Begleichung eines Monatsbeitrages von mehr als 2 Wochen ab Fälligkeit bzw. im Falle der Weitergabe der Mitgliedschaft ohne schriftliche Zustimmung der TWF, ist die TWF berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist oder eines Kündigungstermines mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
  3. Ebenso ist die TWF berechtigt, bei Verstoß gegen die Hausordnung, Saunaordnung oder Parkplatzordnung, sowie insbesondere gegen die Bestimmungen dieses Vertrages und im Fall, dass Anweisungen der Mitarbeiter der TWF mehrfach nicht Folge geleistet wird, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

 

  1. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Haftung der TWF ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Im Übrigen gelten die im Aushang ersichtlichen Bestimmungen der AGB als vereinbart.

 

  1. DATENSCHUTZ

Informationen zum Datenschutz können dem an der Rezeption aufliegenden DSGVO Informationsblatt entnommen werden.

 

  1. SONSTIGES
  1. Für die feiertagsbedingte Schließung von bis zu 3 Tagen Jahr wie z.B. zu Weihnachten und Neujahr wird kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig für betriebsbedingte Schließungen im Fall von Sanierungen, Reinigung und Reparaturen für die Dauer von zusätzlich höchstens 7 Kalendertagen pro Jahr.
  2. Die Therme Wien Fitness-Mitgliedschaft ist personenbezogen, nicht teilbar, nicht übertragbar und kann nur mittels Dauerchip ausgeübt werden. Bei Verlust des Chips wird für die Neuausstellung eine Gebühr in Höhe von EUR 25,- verrechnet. Bei tageweiser Ausstellung eines Ersatzchips wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- verrechnet.
  3. Fitnessleistungen werden mit 20% besteuert, Thermenleistungen mit 13%. Aus diesen 2 Steuersätzen können sich auch Mischsätze ergeben.
  4. Die Nutzung des Parkplatzes der Therme Wien Fitness ist dem Mitglied ausschließlich während der Dauer des Aufenthaltes in der Therme Wien Fitness gestattet.
  5. Die Einhaltung der Bestimmungen der jeweils gültigen Hausordnung, Saunaordnung und Parkplatzordnung gilt als vereinbart.